Reisefinder
Reisebedingungen
I. Vertragsabschluss, Anmeldung und Bestätigung
1. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch oder elektronisch (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Kunde bietet France-Bike den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung aller ergänzenden Angaben und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch France-Bike zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. France-Bike infomiert den Kunden mit der Bestätigung/Rechnung über den Abschluss des Vertrages. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde France-Bike den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt die vorliegenden Reisebedingungen - auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer - verbindlich an. France-Bike ist Reiseveranstalter aller in der derzeit gültigen Leistungsausschreibung (z. B. Katalog, Flyer, Internet) als „Original-France-Bike-Reisen“ gekennzeichneten Reisen und damit im Buchungsfall Vertragspartner. Bei allen anderen angebotenen Reisen ist France-Bike lediglich Reisevermittler für andere Reiseveranstalter. Die Reisebedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter der von France-Bike vermittelten Reisen werden auf Wunsch zugänglich gemacht.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch France-Bike durch Zusendung einer Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins zustande.
3.Die Vertragssprache ist Deutsch.
II. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Der restliche Reisepreis ist vollständig und unaufgefordert 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise von France-Bike durchgeführt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei France-Bike. Sollten die Reiseunterlagen dem Anmelder wider Erwarten nicht mindestens bis zwei Wochen vor Reiseantritt zugehen, hat sich dieser unverzüglich mit France-Bike in Verbindung zu setzen. Die jeweils fällige Zahlung erfolgt per Überweisung in einem Betrag unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungs- und Kundennummer; eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, so ist France-Bike berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziiffer III orientieren. Stornierungs- oder Rücktrittsentschädigungen sind jeweils nach Erhalt einer Rechnung sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat France-Bike eine Insolvenzversicherung bei tourVERS (Nr.: 1130338520) abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesandt. Bitte beachten Sie, dass der volle Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben werden muss; eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden.
Bankverbindungen:
Volksbank an der Niers Kevelaer, BLZ 320 613 84 Konto-Nr. 4320 717 014
IBAN: DE94 3206 1384 4320 7170 14 / SWIFT: GENODED1GDL
III. Rücktritt durch Kunden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung sind wir berechtigt, folgende Gebühren vom Reisepreis zu verrechnen:
Bei Radreisen:
bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 %
vom 27.-8. Tag vor Reisebeginn: 50 %
vom 7.-1. Tag vor Reisebeginn: 80 %
Am Anreisetag und bei Nichtantritt: 90 %
Bei Rad- und Schiffsreisen:
bis zum 85. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 84. bis 43. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 42. bis 29. Tag vor Reiseantritt 60 %
vom 28. bis Anreisetag/Nichterscheinen 90 %
Der Kunde ist berechtigt, France-Bike nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale.
Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung.
2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. France-Bike kann der Teilnehme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Reisebedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand sind wir berechtigt, € 50.- zu verrechnen.
3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Personenzahl, Zimmerzahl oder - art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Den damit verbundenen Aufwand müssen wir Ihnen allerdings auch in Rechnung stellen. Je Umbuchung berechnen wir Ihnen € 50.- je Teilnehmer.
IV a Leistungs- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Katalog, Flyer, Internet, individuelles Angebot) zur konkreten Reise und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss behält sich France-Bike in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. France-Bike behält sich diesbezüglich insbesondere vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren), oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. France-Bike behält sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von France-Bike ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.
IV b Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von France-Bike nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn France-Bike in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von France-Bike über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung France-Bike geltend zu machen.
V. Haftung und Haftungsbeschränkung
1. France-Bike haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Prospekts.
2. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist.
4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
5. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von France-Bike weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden oder soweit France-Bike allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reise-Sicherheits-Pakets.
7. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophe u.ä.) oder sollte bei einer Gruppenreise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so behalten wir uns vor, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
VI. Gewährleistung
• Abhilfe. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. France-Bike kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an den Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
• Minderung des Reisepreises. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise, bis zur Abhilfe durch France-Bike kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel den in Ziffer VI 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
• Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis einem Monat nach vertraglich vorgesehenen Reiseende bei uns geltend gemacht werden.
VII. Mitwirkungspflicht
1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er France-Bike umgehend benachrichtigen. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VI 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
VIII. Mieträder
Als Mieter eines Fahrrades haften Sie für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Beschädigen Sie das Mietrad oder wird es gestohlen, haften Sie auch dafür (§ 823 BGB). Das gilt sogar dann, wenn Sie nach dem Ende der Mietzeit ein Rad unsachgemäß abstellen. France-Bike ist verpflichtet, dem Geschädigten Ihren Namen mitzuteilen, damit dieser bei Ihnen Schadenersatz geltend machen kann.
Checken Sie vor dem Mieten Ihren Versicherungsschutz. Nicht jede Privathaftpflichtversicherung kommt für von Versicherungsnehmern verursachte Schäden am oder durch das gemietete Fahrrad auf. Dies gilt auch für Diebstahl. Wir raten auch zu einer privaten Unfallversicherung, die Freizeitunfälle absichert.
IX. Sonstiges
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
2. Datenschutz: Die personenbezogenen Daten, die der Reisende France-Bike zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. France-Bike wird den Reisenden darüber hinaus zukünftig schriftlich und per E-Mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht erkennbar ist, dass dies nicht gewünscht ist. Der Reisende hat das Recht der Zusendung von Informationen jederzeit zu widersprechen.
X. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
2. Der Kunde kann France-Bike nur an seinem Sitz verklagen.
3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.