Reisebedingungen

I. Abschluß des Reisevertrages

1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde France-Bike den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular. Auch eine telefonische, mündliche oder sonstige schriftliche Anmeldung bei uns ist bindend. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt die vorliegenden Reisebedingungen - auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer - verbindlich an.

2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch France-Bike durch Zusendung einer Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins zustande.

II. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von € 100.- pro Person zu leisten. Spätestens 28 Tage vor Reisebeginn bei uns eingehend ist der restliche Reisepreis fällig. Für die Einzahlung stehen Ihnen Konten in Deutschland zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der volle Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben werden muss; eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel nach Eingang der Anzahlung, spätestens jedoch eine Woche vor Reisebeginn zugestellt.

Bankverbindungen:

Volksbank Kevelaer, BLZ 320 613 84 Konto-Nr. 4304 327 036

IBAN: DE03320613844304327036, SWIFT: GENO DE D1 GDL

 

III. Rücktritt durch Kunden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung

1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung sind wir berechtigt, folgende Gebühren vom Reisepreis zu verrechnen:

bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 10 %, mindestens € 100.-

vom 27.-8. Tag vor Reisebeginn: 50 %

vom 7.-1. Tag vor Reisebeginn: 80 %

Am Anreisetag und bei Nichtantritt: 90 %

Der Kunde ist berechtigt, France-Bike nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale.

Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung.

2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. France-Bike kann der Teilnehme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Reisebedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umbuchungsaufwand sind wir berechtigt, € 50.- zu verrechnen.

3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Personenzahl, Zimmerzahl oder - art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Den damit verbundenen Aufwand müssen wir Ihnen allerdings auch in Rechnung stellen. Je Umbuchung berechnen wir Ihnen € 50.- je Teilnehmer.

 

IV. Leistungen

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in den für die Reisezeit aktuellen France-Bike Prospekt maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Die angegebenen Etappenorte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen Etappenziele.

2. Der Reisepreis versteht sich pro Person auf Basis Doppelbett. Gegen Aufpreis kann - falls verfügbar – ein Einzelzimmer gebucht werden. In manchen Hotels steht allerdings nur eine beschränkte Anzahl von Einbettzimmern zur Verfügung, so dass Sie deshalb notfalls auch mit einem etwas einfacherem Zimmer vorlieb nehmen müssen oder u.U. für Übernachtung/Frühstück in ein anderes Hotel bzw. Privatpension ausweichen müssen. Der bezahlte Aufpreis würde Ihnen in diesem Falle selbstverständlich anteilig zurückerstattet.

 

V. Haftung und Haftungsbeschränkung

1. France-Bike haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Prospekts.

2. Die Teilnahme an den Radreisen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist.

4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.

5. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.  

6. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von France-Bike weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden oder soweit France-Bike allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reise-Sicherheits-Pakets.

8. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophe u.ä.) oder sollte bei einer Gruppenreise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so behalten wir uns vor, die Reise bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

VI. Gewährleistung

• Abhilfe. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe  verlangen. France-Bike kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an den Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

• Minderung des Reisepreises. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise, bis zur Abhilfe durch France-Bike kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel den in Ziffer VI 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.

• Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis einem Monat nach vertraglich vorgesehenen Reiseende bei uns geltend gemacht werden.

 

VII. Mitwirkungspflicht

1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er France-Bike umgehend benachrichtigen. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VI 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

VIII. Sonstiges

1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

IX. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

1. Das Vetragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

2. Der Kunde kann France-Bike nur an ihrem Sitz verklagen.

3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.


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